Allgemeine Informationen
Die Burgenländische Energieagentur ist seit 1.7.2008 mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher bei der BEA – Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post zubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
Mo – Mi und Fr 8:00 - 11:30 Uhr, Do 12:30 - 15:30
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Alternativenergieanlagen mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
MASSNAHME | % | bis € |
|---|---|---|
Warmwasserbereitung mit einer Wärmepumpe | 15 | 850,00 |
Warmwasserbereitung mit Solarenergie | 30 | 1.700,00 |
Hauszentralheizung mit fossiler Energie in Verbindung | 15 | 1.800,00 |
Hauszentralheizung über Erd- Luft- oder Wasserwärmepumpe | 20 | 2.500,00 |
Hauszentralheizung über Solareinbindung | 30 | 2.800,00 |
Hauszentralheizung über Biomasse | 30 | 2.800,00 |
Hauszentralheizung mit erneuerbarer Energie in Verbindung | 30 | 4.000,00 |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs | 30 | 1.500,00 |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs | 30 | 1.000,00 |
Anschluss an ein Fernheizwerk auf Basis erneuerbarer Energie | 30 | 3.700,00 |
Nachträgl. Einbau einer Kraft-Wärme-Kopplung zu einer Heizanlage | 30 | 1.200,00 |
Mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung | 30 | 2.000,00 |
Kombi: Wärmepumpe für Heizung + kontr. Wohnraumlüftung | 20 | 4.000,00 |
Kombi: Wärmepumpe für Warmwasser + kontr. Wohnraumlüftung | 20 | 2.300,00 |
Regenwassernutzungsanlagen | 30 | 1.800,00 |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.


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