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18.12.09 08:00 Alter der Meldung: 259 Tage

Änderung der Richtlinien für Alternativenergieanlagen ab 01.01.2010

 

Ab 01. Jänner 2010: Änderung der Richtlinien zur Förderung von Alternativenergieanlagen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Richtlinie gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Kombianlagen (Wärmepumpe und Wohnraumlüftung) werden mit einem eigenen Fördersatz berechnet.
  • eine neuerliche Förderung ist 15 Jahre nach Förderzusage möglich.
  • Heizungswärmepumpe: etwaige Kühl- und Klimafunktionen sind auf der Rechnung detailliert darzustellen
  • Fernwärme: Die Kosten des Fernwärmeanschlusses sind auf der Rechnung detailliert darzustellen.

Allgemein:
• Technische Nachweise sind direkt am Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Unterlagen, die dem Nachweis dienen, sind in Kopie beizulegen und vom ausführenden Unternehmen mindestens 5 Jahre aufzubewahren und bei Verlangen der BEA vorzulegen.

weitere Informationen erhalten Sie hier.


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CO2-Anzeige

Geförderte Alternativenergieanlagen seit 1999: 16993

CO2-Einsparung seit 01.01.2009 durch diese geförderten Alternativ-energieanlagen: 72.236.836 kg
Dies entspricht einer Heizölersparnis in der Höhe von: 22.574.011 l

Erklärung zum CO2-Rechner

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Statistik Alternativenergieanlagen

Anzahl eingereichte Förderanträge für Alternativenergieanlagen im Jahr 2008: 1616

Anzahl eingereichte Förderanträge für Alternativenergieanlagen im Jahr 2009: 3146

Anzahl eingereichte Förderanträge für Alternativenergieanlagen im Jahr 2010: 1226

 

Statistik Alternative Mobilität 2010

Anzahl eingereichter Förderanträge für Alternative Mobilität 2010423