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Änderung der Richtlinien für Alternativenergieanlagen ab 01.01.2010
Ab 01. Jänner 2010: Änderung der Richtlinien zur Förderung von Alternativenergieanlagen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Die Richtlinie gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Kombianlagen (Wärmepumpe und Wohnraumlüftung) werden mit einem eigenen Fördersatz berechnet.
- eine neuerliche Förderung ist 15 Jahre nach Förderzusage möglich.
- Heizungswärmepumpe: etwaige Kühl- und Klimafunktionen sind auf der Rechnung detailliert darzustellen
- Fernwärme: Die Kosten des Fernwärmeanschlusses sind auf der Rechnung detailliert darzustellen.
Allgemein:
• Technische Nachweise sind direkt am Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Unterlagen, die dem Nachweis dienen, sind in Kopie beizulegen und vom ausführenden Unternehmen mindestens 5 Jahre aufzubewahren und bei Verlangen der BEA vorzulegen.
weitere Informationen erhalten Sie hier.


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