Alternative Mobilität
Die Burgenländische Energieagentur wurde mit der Abwicklung der Förderung von Alternativer Mobilität betraut. Die Anträge zur Förderung sind daher bei der BEA – Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
Mo – Mi und Fr 8:00 - 11:30 Uhr, Do 12:30 - 15:30
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
Elektromobilität | % | bis € |
Fahrräder mit einem Elektro-Hilfsantrieb, Neuanschaffung | 30% | 200,00 |
Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen | 30% | 200,00 |
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung | 30% | 300,00 |
PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb | 30% | 750,00 |
gasbetriebene Fahrzeuge | % | bis € |
Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb | 30% | 750,00 |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.


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